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zum Stand 01.01.2024

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Augsburg hat am 26.04.2024 die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2024 ermittelt und beschlossen.

Der Auszug aus der Bodenrichtwertliste wird gemäß § 12 Abs. 2 BayGaV einen Monat lang beim Markt Dinkelscherben öffentlich ausgelegt.

Sie liegt

im Bauamt Dinkelscherben, 1. Stock, Augsburger Straße 4 - 6, 86464 Dinkelscherben

in der Zeit vom 15.07.2024 bis 19.08.2024 während der allgemeinen Dienstzeiten

Montag bis Freitag vom     08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

Montag bis Donnerstag     13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

öffentlich aus.

Auf Grund der geltenden allgemeinen Regelungen zur persönlichen Vorsprache im Rathaus, kann jederzeit mit der Verwaltung ein Termin vereinbart werden.

Telefonnummer: 08292/202-60 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Außerhalb dieser Zeit kann jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Zimmer Nr. D 2.20, D 2.22, D 2.24 und D 2.26 im 2. Stock des Landratsamtes Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, Tel. Nrn. 0821/3102-2231, -2233, -2558, bzw. -2643) schriftlich gegen Gebühr (aktuell 25€/Einzelauskunft) Auskünfte über die Bodenrichtwerte verlangen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB, § 12 Abs. 2 BayGaV).

Die Bodenrichtwerte Stand 01.01.2024 wurden bereits auf der Internet-Plattform Bori-Bayern eingestellt. Die Bodenrichtwerte können dann als Dauerauskunft oder Einzelauskunft gegen Gebühr abgerufen werden.

Anderen Stellen ist es nicht erlaubt, Seiten aus der Bodenrichtwertliste zu kopieren bzw. mündliche oder schriftliche Auskunft zu erteilen oder die Bodenrichtwerte auf die Homepage zu stellen.