zum Stand 01.01.2024
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Augsburg hat am 26.04.2024 die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2024 ermittelt und beschlossen.
Der Auszug aus der Bodenrichtwertliste wird gemäß § 12 Abs. 2 BayGaV einen Monat lang beim Markt Dinkelscherben öffentlich ausgelegt.
Sie liegt
im Bauamt Dinkelscherben, 1. Stock, Augsburger Straße 4 - 6, 86464 Dinkelscherben
in der Zeit vom 15.07.2024 bis 19.08.2024 während der allgemeinen Dienstzeiten
Montag bis Freitag vom 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
Montag bis Donnerstag 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
öffentlich aus.
Auf Grund der geltenden allgemeinen Regelungen zur persönlichen Vorsprache im Rathaus, kann jederzeit mit der Verwaltung ein Termin vereinbart werden.
Telefonnummer: 08292/202-60 oder
Außerhalb dieser Zeit kann jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Zimmer Nr. D 2.20, D 2.22, D 2.24 und D 2.26 im 2. Stock des Landratsamtes Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, Tel. Nrn. 0821/3102-2231, -2233, -2558, bzw. -2643) schriftlich gegen Gebühr (aktuell 25€/Einzelauskunft) Auskünfte über die Bodenrichtwerte verlangen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB, § 12 Abs. 2 BayGaV).
Die Bodenrichtwerte Stand 01.01.2024 wurden bereits auf der Internet-Plattform Bori-Bayern eingestellt. Die Bodenrichtwerte können dann als Dauerauskunft oder Einzelauskunft gegen Gebühr abgerufen werden.
Anderen Stellen ist es nicht erlaubt, Seiten aus der Bodenrichtwertliste zu kopieren bzw. mündliche oder schriftliche Auskunft zu erteilen oder die Bodenrichtwerte auf die Homepage zu stellen.