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Die Sperrmüllkarte (blaue Doppelkarte) ist im Rathaus erhältlich. Die Karte wird ausschließlich dem Grundstückseigentümer (Empfänger des Müllgebührenbescheides), Hausverwalter oder einer bevollmächtigten Person ausgehändigt. Die Karte verliert am Ende des Kalenderjahres ihre Gültigkeit.

Die ausgefüllte Doppelkarte ist in einem Briefumschlag an das Entsorgungsunternehmen zu schicken. Die Antwortkarte muss frankiert sein, da ansonsten keine Bearbeitung erfolgt.

Für jede angemeldete Wohneinheit bzw. Arbeitsstätte erhält man bei Bedarf eine kostenlose Sperrmüllabholung pro Jahr für max. 5 m³ Sperrmüll.

Sperrmüll und Möbelaltholz kann auch am Wertstoffhof abgegeben werden!

Was gehört zum Sperrmüll?

Sperrige Gegenstände aus Haushalten, die aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts, selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung, nicht in die zugelassenen Abfallbehältnisse passen. Einzelne Gegenstände dürfen ein Gewicht von ca. 80 kg und ein Maß von ca. 100 x 200 cm nicht überschreiten dürfen.

Beispiele:

  • Einrichtungsgegenstände wie Möbel (zerlegt)
  • Matratzen
  • Teppichböden.

Was wird nicht abgeholt?

  • Metallschrott (z.B. Öfen, Fahrräder, Wäscheständer)
  • Haus- und Gewerbemüll (auch nicht in Säcken verpackt)
  • Baurenovierungsgegenstände (z.B. Türen, Fenster, Decken- und Bodenbretter, Waschbecken, WC)
  • Wertstoffe (z. B. Kunststoffwannen, -körbe)
  • Grünabfall (z. B. Baum- und Strauchschnitt)
  • Problemabfall (z. B. Autobatterien, Leuchtstoffröhren)
  • Kfz-Teile (z.B. Altreifen, Autositze)
  • Elektrokleingeräte, Unterhaltungselektronik (z. B. Radio, Stereoanlage)
  • Kommunikationselektronik (z. B. Bildschirme, Computer, Drucker).

Elektro- und Elektronikgeräte aller Art können in haushaltsüblicher Menge auf den Wertstoffsammelstellen der Gemeinden abgegeben werden.