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Abwasser ist durch Gebrauch verunreinigtes beziehungsweise in seinen Eigenschaften oder seiner Zusammensetzung verändertes Wasser. Auch das von befestigten Flächen abfließende und gesammelte Niederschlagswasser gilt als Abwasser.

Abwässer werden durch die Kanalisation gesammelt und transportiert, anschließend in Kläranlagen behandelt und danach in Gewässer eingeleitet. Teilweise wird Abwasser auch nach einer Reinigungsbehandlung in Industriebetrieben direkt in Gewässer eingeleitet.

Die Kosten für die Beseitigung und Aufbereitung von Regen- und Schmutzwasser, das in die Kanalisation geleitet wird, wird über einmalige Beiträge und eine Abwassergebühr abgerechnet. Die Abwassergebühr wird anhand des Wasserverbrauchs berechnet.

Abwassergebühr seit 1.1.2023

3,73 € pro m³

Abwassergebühr ab 1.1.2025

3,86 € pro m³

Grundgebühr 120 € (bis 4m³/h)

Dokumente

Satzungen

Die Entwässerungssatzung und die zugehörige Gebührensatzung finden Sie im Ordner Satzungen unter Ortsrecht