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Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sind die Gemeinden berechtigt und verpflichtet, Bauleitpläne aufzustellen.

  • Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet, trifft für den Bürger aber noch keine verbindlichen Festsetzungen.
  • Der Bebauungsplan, der aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird, beschränkt sich auf Teile des Gemeindegebiets. Er enthält für die Bürger und die Baubehörden verbindliche Festsetzungen und regelt, wie die Grundstücke bebaut werden können.
  • Innenbereichssatzungen regeln die räumliche Abgrenzung des unbeplanten Innenbereichs vom Außenbereich

Die folgende Auflistung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, bei älteren Plänen können die Straßen- und Hausnummernangaben nicht mehr dem heutigen Stand entsprechen.

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