- Fundgegenstände, die im Gemeindebereich des Marktes Dinkelscherben gefunden wurden, sind grundsätzlich beim Fundamt abzugeben.
- Wer gefundene Gegenstände unterschlägt, macht sich strafbar.
- Fundgegenstände müssen mindestens 6 Monate aufbewahrt werden.
- Wenn der Eigentümer die Fundsache nicht innerhalb der Aufbewahrungsfrist abholt, kann der Finder das Eigentum erwerben.
- Verzichtet der Finder auf das Recht zum Erwerb des Eigentums an der Sache, so geht das Recht auf die Gemeinde über.
Die aktuelle Liste der Fundsachen finden Sie regelmäßig im Amtsblatt oder online mit diesem Link.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Fundamt, Tel. 08292/202 -31 oder -32
Fundtiere
Bei Fragen wenden Sie sich an das Ordnungsamt, Tel. 08292/202-39