Das Ortsrecht (Gemeinderecht, Kommunalrecht) ist das Recht einer Kommunalverwaltung, bestimmte gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Ortsrecht ist Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung. Die Bestimmungen des Ortsrechts werden im Marktgemeindeparlament beraten und beschlossen.

Gemeindesteuern

Steuerart Hebesatz Betrag letzte Änderung
Gewerbesteuer 360 %   14.3.2024
Grundsteuer A 595 %   1.1.2025
Grundsteuer B 295 %   1.1.2025
Hundesteuer 1. Tier   80,00 € 14.3.2024
Hundesteuer 2. Tier   150,00 € 14.3.2024
Hundesteuer weitere    200,00 € 14.3.2024

 

Richtlinien, Satzungen und Verordnungen

Eine Richtlinie ist eine Handlungs- oder Ausführungsvorschrift, aber kein förmliches Gesetz.
Die Satzung ist ein nichtstaatliches Recht der Gemeinde in Selbstverwaltungsangelegenheiten und wird von der Legislative erlassen.
Eine Verordnung ist staatliches Recht, welches von der Exekutive kraft gesetzlicher Ermächtigung erlassen wird.