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Aufstellungsbeschluss, Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Marktrat hat in öffentlicher Sitzung am 27.09.2022 grundsätzlich beschlossen, den Flächennutzungsplan zur Realisierung – Errichtung einer Lagerhalle mit dem Zweck der Lagerung von Holzhackgut zu ändern.

Das beauftragte Planungsbüro hat den entsprechenden Entwurf, Fassung 07.05.2024 vorgelegt. Der Bau- Umwelt- und Energieausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 07.05.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 26. Änderung zum Flächennutzungsplan beschlossen. Gleichzeitig wurde die Fassung 07.05.2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Weiterhin wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Der räumliche Geltungsbereich der 26. Flächennutzungsplanänderung umfasst Teilbereiche der Flurnummern 724/8, 67/1 und 724/6, Gemarkung Ried. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

26.Änd FNPl 27.6.24

Der Entwurf zur 26. Änderung Flächennutzungsplan, Fassung 07.05.2024, bestehend aus

- Planzeichnung

- Begründung

- Umweltbericht

liegt in der Zeit vom

12.07.2024 bis einschließlich 12.08.2024

im Rathaus des Marktes Dinkelscherben (Augsburger Straße 4-6, 86424 Dinkelscherben) während der allgemeinen Geschäftszeiten zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Jedermann kann die Planunterlagen beim Markt Dinkelscherben einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Für die Einsichtnahme der Planunterlagen im Rathaus Dinkelscherben gelten besondere Zugangsregelungen. Aktuell nur mit Terminvergabe:

Terminabsprachen sind möglich unter der Rufnummer 08292/202-60.

Der Entwurf zur 26. Änderung Flächennutzungsplan, Fassung 07.05.2024 wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB ab dem Tag dieser Bekanntmachung zusätzlich auf der Internetseite der Marktgemeinde Dinkelscherben unter www.dinkelscherben.info unter der Rubrik Bauleitplanung eingestellt und zugänglich gemacht.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Durch die Planung kann Baurecht zur Realisierung eines Bauvorhabens geschaffen werden.

Explizit handelt es sich um eine Lagerhalle zur Lagerung von Brennstoffen (Holzhackgut). Das Hackgut dient einer Nahwärmeversorgungsanlage für mehrere umliegende Haushalte.

Dinkelscherben, den 20.06.2024

Gez. U. Fahrner, 2. Bürgermeister