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(Angaben ohne Gewähr)

 

Bestätigungen zur Vorlage bei Versicherungen, beim Arbeitgeber oder sonstige Stellen erhalten Sie telefonisch im Rathaus unter 202-0 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Der Antrag auf Soforthilfe Haushalt/Hausrat für Privathaushalte kann ab sofort über dieses Online-Formular Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ (landkreis-augsburg.de) beim Landkreis Augsburg eingereicht werden. Alternativ kann der Antrag auch postalisch an die Adresse Landratsamt Augsburg, Hochwasserhilfen – Fachbereich 12, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg gesendet werden. Das Antrags-Formular zum Download, die entsprechende Soforthilfe-Richtlinie sowie die Datenschutzerklärung sind unter www.landkreis-augsburg.de/hochwasserhilfe bei den Downloads zu finden (Antrag auf Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ (landkreis-augsburg.de)).

Der Antrag auf Soforthilfe bei Ölschäden an Gebäuden, der Antrag auf Härtefonds sowie die entsprechenden Richtlinien werden  über dieses Online-Formular Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden" (landkreis-augsburg.de) als auch zum Download ebenfalls auf dieser Seite zur Verfügung gestellt (Antrag_auf_Gewaehrung_einer_staatlichen_Soforthilfe_OElschaeden_an_Gebaeuden.pdf (landkreis-augsburg.de)).
Neben den Soforthilfen besteht für Privathaushalte als auch für Unternehmen in Fällen einer Existenzgefährdung die Möglichkeit einer Hilfe im Rahmen der Härtefondsrichtlinie. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landkreis Augsburg.

Bitte beachten Sie hierzu die zugehörigen Richtlinien: Soforthilferichtlinie_Haushalt__Hausrat_Hochwasser_2024.pdf (landkreis-augsburg.de)

Der Antrag auf Härtefonds Finanzhilfen kann mit diesem Formular beantragt werden: Antrag_auf_Haertefonds_Finanzhilfen.pdf (landkreis-augsburg.de). Die Richtlinien finden Sie unter diesem Link: Richtlinie über einen Härtefonds zur Gewährung finanzieller Hilfen bei Notständen durch Elementarereignisse (Härtefondsrichtlinie – HFR) (landkreis-augsburg.de)

Bei Rückfragen ist das Bürgertelefon des Landkreises Augsburg unter der Telefonnummer 0821 3102 2000 täglich von 8 bis 16 Uhr erreichbar.

Für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor werden Soforthilfen in Höhen von bis zu 50.000 Euro gewährt. Der Antrag ist beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu stellen.

Für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe werden ebenfalls Soforthilfen in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt. Die Höhe richtet sich im Einzelfall nach den konkret entstandenen Schäden. Der Antrag ist bei der Regierung von Schwaben zu stellen.

 Weitere Hilfe:
- Kartei der Not: Die Kartei der Not hat für Betroffene des Hochwassers eine Soforthilfe eingerichtet. Es kann unbürokratisch eine finanzielle Unterstützung zwischen 2.000 und 5.000 Euro beantragt werden. Notwendig dazu ist ein kurzer Antrag F R A G E B O G E N (kartei-der-not.de) mit persönlichen Daten und kurze Schilderung der Situation sowie die Bestätigung durch Gemeinde oder Sozialer Beratungsstelle.
- Aktion Deutschland hilft
- Antenne Bayern
- Verdi, Gewerkschaften

 Bei den folgenden Anbietern gibt es für Hochwasserbetroffene aktuell Rabatte:
Bauhaus (20%)
Globus (20%)
Hornbach (20%)
Obi (20%)
Toom (20%)
Hagebaumarkt, Wertingen (20%)
Bitte erkundigen Sie sich direkt bei den jeweiligen Anbietern nach den Details.

Spendenaktion des Marktes Dinkelscherben:

Der Markt Dinkelscherben sammelt Spenden für die Hochwasserkatastrophe in unserer Gemeinde.

Den Antrag zum Abruf der Mittel für vom Hochwasser betroffene Bürgerinnen und Bürger finden Sie hier 

Je Schadensfall ist eine Auszahlung von max. 2.500 € geplant. 

Bitte beachten Sie die Eingangsfrist bis 30.07.2024