Bekanntmachung zur Billigung des Entwurfes 21.04.2026 unter Berücksichtigung der Abwägungen zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3+4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15.05.2026 bis 30.06.2026
Während der Auslegungszeit bzw. der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind folgende Stellungnahmen, die zu berücksichtigen waren, eingegangen:
- Landratsamt Augsburg-Untere Naturschutzbehörde vom 30.06.2026
- Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 30.06.2026
- Amt f. Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, Stadtbergen vom 29.05.2026
In der Sitzung am 15.09.2026 wurden die vorgebrachten Bedenken und Anregungen diskutiert und sorgfältig abgewogen. Die Gründe, die zur Entscheidung geführt haben, sind niedergeschrieben und können von jedermann eingesehen werden.
Der Entwurf der Satzung, Fassung 21.04.2026 wurde unter Berücksichtigung der Abwägungsbeschlüsse gebilligt. Änderungen waren nicht geboten.
– Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Der Marktgemeinderat hat 15.09.2026 die Aufhebung des Bebauungsplanes-Nr. 42 „Bayer. Bewehrungsstahl GmbH“ als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Jedermann kann die Satzung mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung und Planzeichnung/Geltungsbereich, sowie den Ergebnissen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Außerdem können die Abwägungen zu den vorgebrachten Stellungnahmen eingesehen werden.
Die Planunterlagen, ausgefertigt am 21.09.2026, können im Rathaus Dinkelscherben-Bauamt, Augsburger Straße 4-6 während der Dienststunden eingesehen werden.
Für die Einsichtnahme der Planunterlagen im Rathaus Dinkelscherben gelten besondere Zugangsregelungen. Aktuell nur mit Terminvergabe:
Terminabsprachen sind möglich unter der Rufnummer 08292/202-60 oder per Mail:
Zusätzlich können die gesamten Unterlagen auf der Homepage des Marktes Dinkelscherben unter www.dinkelscherben.info, sowie über das Landesportal für die Bauleitplanung Bayern, Gemeinde Dinkelscherben, eingesehen werden.
Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 is 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn sie nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigführt wird.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls den Planunterlagen beigefügt ist.
Informationen über die Verarbeitung von Daten und Rechte bei der Verarbeitung von Daten, können auch im Internet unter https://www.dinkelscherben.datenschutzerklärung eingesehen bzw. abgerufen werden.
Öffentlich bekannt gemacht:
Reischenau-Blatt Ausgabe 01.10.2026
Homepage des Marktes: 01.10.2026