Vollzug Bayer. Straßen- und Wegegesetz
Lagebezeichnung: „Söldnerfeldweg“
Der ausgebaute öffentliche Feldweg – „Söldnerfeldweg“ - Flur-Nr.630, Gemarkung Dinkelscherben soll vollständig eingezogen werden, da der Feldweg vom neuen Bebauungsplan-Nr.15 „Söldnerfeld“ überlagert wird und einer, dem Bebauungsplan entsprechenden Nutzung zugeführt werden soll.
Der Weg ist im Bestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege mit der Nummer 33 geführt.

Es ist beabsichtigt, den Weg in voller Länge von ca. 185m gem. Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen. Die Absicht der Einziehung wird hiermit gem. Art. 8 Abs. 2 BayStrWG bekannt gemacht.
Einwendungen zur Einziehung können innerhalb von drei Monaten beim Markt Dinkelscherben schriftlich (Brief oder E-Mail) oder mündlich (zur Niederschrift nach Terminvereinbarung) vorgebracht werden.
Dinkelscherben, den 27.02.2025
Gez. Kania, Bauamt