Vollzug Bayer. Straßen- und Wegegesetz
Lagebezeichnung: „Söldnerfeldweg“
Der nicht ausgebaute öffentliche Feldweg – „Söldnerfeldweg“ - Flur-Nr. 554 Gemarkung Dinkelscherben (südl. Ortsausgang Dinkelscherben, Richtung Oberschöneberg) soll teilweise eingezogen werden, da der Feldweg vom neuen Bebauungsplan-Nr.15 “Söldnerfeld“ überlagert wird und einer, dem Bebauungsplan entsprechenden Nutzung zugeführt werden soll.
Der Weg ist im Bestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege mit der Nummer 32 geführt.

Es ist beabsichtigt, den Weg in einer Länge von ca. 157m gem. Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen. (Im Bild farblich markiert). Der bisherige Anfangspunkt an der Abzweigung von der Staatsstraße 2027 wird also zum südwestlichen Punkt von Flur-Nr. 630 verlagert. Die Absicht der Einziehung wird hiermit gem. Art. 8 Abs. 2 BayStrWG bekannt gemacht.
Einwendungen zur Einziehung können innerhalb von drei Monaten beim Markt Dinkelscherben schriftlich (Brief oder E-Mail) oder mündlich (zur Niederschrift nach Terminvereinbarung) vorgebracht werden.
Dinkelscherben, den 11.02.2026
Gez. Kania, Bauamt