BEKANNTMACHUNG
Mit Bescheid vom 09.10.2025 hat das Landratsamt Augsburg die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Marktgemeinde Dinkelscherben für einen Teilbereich im Ortsteil Ried genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung, sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Die Einsicht kann zu den üblichen Dienstzeiten stattfinden. Diese sind:
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
Montag bis Donnerstag 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Auf Grund der geltenden allgemeinen Regelungen zur persönlichen Vorsprache im Rathaus, kann die Einsichtnahme nur durch vorherige Terminvereinbarung erfolgen:
Telefonnummer: 08292/202-60 oder
Die wirksame Flächennutzungsplanänderung wird gemäß § 6a Abs. 2 BauGB ab dem Tag dieser Bekanntmachung zusätzlich auf der Internetseite der Marktgemeinde Dinkelscherben unter www.dinkelscherben.info unter der Rubrik Bauleitplanung eingestellt und zugänglich gemacht. Ebenso kann die Planung über das Landesportal für die Bauleitplanung Bayern, Gemeinde Dinkelscherben eingesehen werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Form-vorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und,
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Marktgemeinde Dinkelscherben geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Dinkelscherben, den 04.11.2025
Gez. 2. Bürgermeister Ulrich Fahrner