für den fortgeschriebenen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15, Söldnerfeld West, Fassung vom 24.06.2025
Der Bau-, Umwelt- u. Energieausschuss des Marktes Dinkelscherben hat in der Sitzung am 24.06.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15, Söldnerfeld West, mit den in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen gebilligt und beschlossen den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut mit angemessener verkürzter Frist öffentlich auszulegen. Stellungnahmen können nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus nachstehender Planzeichnung ersichtlich und umfasst die Gesamtfläche der Grundstücke Fl. Nr. 584, 629, 630, 632, 632/1, 631, 632/6 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl. Nr. 554, 553/12, 553/2, 553/4 und 553/8 der Gemarkung Dinkelscherben.
Ziel und Zweck der Planung ist es, den dringend erforderlichen Wohnraumbedarf im Kernort Dinkelscherben, vorrangig für ortsansässige Bauwerber aus der Marktgemeinde als auch einem moderaten Zuzug, zu decken.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, Fassung 24.06.2025, wurde im Wesentlichen in folgenden Punkten geändert:
1. Mischgebiet MI: Streichung des Planeintrages Nahwärmeheizzentrale (redaktionell). Ergänzung und Änderung von Angaben zu Art und Maß der baulichen Nutzung (Erhöhung GRZ auf 0,6, Änderung max. zul. Traufhöhe auf THmax = 6,50 m entsprechend WA1), Festsetzung der Durchmischung in Form einer vertikalen (geschossweisen) Gliederung. Ergänzung von Festsetzungen zu Höhenlage, Bauweise und Gestaltung.
2. Anbauverbotszone St 2027: Die gem. BayStrWG in der freien Strecke geltende Anbauverbotszone entlang der St 2027 von 20,0 m wurde durchgehend als geltende Rechtsgrundlage im BP dargestellt. Einer beantragten, in Teilbereichen pauschalen Reduzierung im Bebauungsplan auf 15,0 m, wurde durch das staatliche Bauamt nicht zugestimmt. Befreiungen zur Unterschreitung der Anbauverbotszone sind mit dem Bauantrag als Einzelfallentscheidung beim staatlichen Bauamt Augsburg einzuholen. Vorbehaltlich der Einhaltung bestimmter Bedingungen wurde für die betroffenen Grundstücke eine Befreiung in Aussicht gestellt.
3. Allgemeines Wohngebiet WA3: Die max. zul. Bauhöhe und die Bandbreite der zul. Dachneigung wurden nochmals diskutiert und angepasst.
4. Immissionsschutz: Ergänzung der immissionsschutzfachlichen Vorgaben bei der etwaigen Errichtung einer Nahwärmeheizzentrale.
5. Grünordnung: Ergänzung des Zeitfensters für Gehölzrodungen gem. § 39 BNatSchG in den textlichen Festsetzungen.
6. Stromversorgung: Ergänzung Planzeichen Lage Trafostation (redaktionell)
7. Begründung: Ergänzung der Überprüfung vorhandener Flächenpotentiale für das Gesamtgemeindegebiet (redaktionell).
8. Allgemein: verschiedene redaktionelle Ergänzungen und Präzisierungen in Begründung und Satzung.
Der fortgeschriebene Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 24.06.2025 liegt mit Begründung, Umweltbericht, baugrundgutachterlicher Untersuchung und schalltechnischer Untersuchung mit verkürzter Frist in der Zeit vom
27.06.2025 bis einschließlich 11.07.2025
im Rathaus des Marktes Dinkelscherben, Augsburger Straße 4 - 6, 86424 Dinkelscherben, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Jedermann kann die Planunterlagen beim Markt Dinkelscherben einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Für die Einsichtnahme der Planunterlagen im Rathaus Dinkelscherben gelten besondere Zugangsregelungen. Aktuell nur mit Terminvergabe:
Terminabsprachen sind möglich unter der Rufnummer 08292/202-60 oder per E-Mail über die Adresse "
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3(2) BauGB auszulegenden Unterlagen (Entwurf des Bebauungsplanes, Fassung vom 24.06.2025, Planzeichnungen, Satzung, Begründung, Umweltbericht, schalltechnische Untersuchung, Bodenuntersuchung, Geländeschnitte I-I u. II-II) sind während der o. g. Frist auf der Homepage des Marktes Dinkelscherben in das Internet unter www.dinkelscherben.info unter der Rubrik "Bauen & Versorgung ", Unterpunkt "Bauleitplanung" eingestellt und zugänglich gemacht und können auch über die Internetseite "Zentrales Landesportal für die Bauleitplanung Bayern" eingesehen werden.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
• Nach § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird nach § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen auf zwei Wochen verkürzt. Während der Dauer der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden.
• Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse:
• Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen über den Bebauungsplan Nr. 15 "Söldnerfeld West" können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
· Umweltbericht Herr Dipl. Ing. (FH) Landespflege, Hans Marz, vom 24.06.2025
· Baugrundgutachterliche Untersuchung, Geotechnische Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Schuler & Dr. Ing. Gödecke, Projekt-Nr. B 2635.2210 vom 11.01.2023
· schalltechn. Untersuchung Ing.büro Kottermair GmbH, Auftr. Nr. 9037.1/2025-RK
· Stellungnahmen Landratsamt Augsburg vom 30.08.2024 sowie 13./14.05.2025 u. a. mit den SG Ortsplanung u. Städtebau, Abfall- u. Bodenschutzrecht, Untere Naturschutzbehörde, Wasserrecht, technischer Immissionsschutz sowie ergänzende Stellungnahme Untere Naturschutzbehörde vom 14.08.2024
· Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 29.08.2024
· Stellungnahmen Untere Naturschutzbehörde Landratsamt Günzburg vom 29.10.2024 und 03.06.2025.
Weiterhin liegt als ergänzende Information eine Überrechnung zum bestehenden und neu geplanten Kanalnetz vor, mit Darstellung des Entwässerungskonzeptes für das Baugebiet und Darstellung der Auswirkungen auf das nachfolgende Kanalnetz.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind bisher verfügbar:
Schutzgut |
Umweltbezogene Information |
Wesentliche Inhalte |
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Boden |
Umweltbericht |
Wertigkeit u. Beschaffenheit, derzeitige Nutzung, Auswirkungen der Versiegelung |
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Baugrunduntersuchung |
Untergrundbeschaffenheit, hydrogeolog. Verhältnisse, Versickerungsfähigkeit |
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Wasser |
Umweltbericht |
Auswirkungen auf das Grundwasser, Versickerung, wild abfließendes Ober-flächenwasser, Niederschlagswasserbe-seitigung |
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Baugrunduntersuchung |
Hydrogeologische Verhältnisse, Drainage- und Entwässerungsmaßnahmen |
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Wasserwirtschaftsamt |
Wild abfließendes Oberflächenwasser, Altlasten u. Bodenschutz, Niederschlags-wasser, Überflutungsgefahren, |
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Stellungn. Landratsamt |
Betroffenheit wasserrechtl. Tatbestände |
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Klima/Luft |
Umweltbericht |
Auswirkungen auf das Kleinklima, Luftaustausch, Gehölze |
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Pflanzen |
Umweltbericht |
Veränderungen in Art und Umfang des Pflanzbestandes |
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Stellungn. Landratsamt |
Eingriffs- u. Ausgleichsbewertung, Eingrünung und Bepflanzung im BG, |
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Tiere |
Umweltbericht |
Auswirkungen auf Brut- u. Wohnstätten sowie Nahrungshabitate freilebender Tiere, Insektenschutz |
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Stellungn. Landratsamt |
Artenschutz, Vogelbrutzeit |
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Landschaft, Landschaftsbild |
Umweltbericht |
Integration ins Landschaftsbild, Veränderung durch Grünstrukturen |
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Stellungn. Landratsamt |
Einbindung ins Landschaftsbild, Ortsrand-eingrünung, Durchgrünung BG |
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Schutzgebiete |
Umweltbericht |
Naturräumliche Lage, kartierte Biotope, Flächen mit Biotopcharakter, ABSP-Gebiete, FFH- und SPA-Gebiete, Landschaftsschutzgebiete |
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Mensch |
Umweltbericht |
Einwirkungen von Lärmimmissionen, mögliche Begrenzung von Lärmemissionen, Emissionen infolge von Luftwärmepumpen, Auswirkungen auf den Luftaustausch. |
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Stellungn. Landratsamt |
techn. Immissionsschutz mit Hinweisen auf mögliche Schallschutzmaßnahmen für Wohnnutzungen (Innen- u. Außenbereich) und Lärmemissionen bei Luftwärmepumpen |
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Informationen über die Verarbeitung von Daten und Rechte bei der Verarbeitung von Daten, können auch im Internet unter https://www.dinkelscherben.datenschutzerklärung eingesehen bzw. abgerufen werden.
Dinkelscherben, den 25.06.2025
Edgar Kalb
1. Bürgermeister