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(Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB i. V. m. gemäß § 34 Abs 4 Nr. 1 und 3 BauGB)

  1. Aufstellungsbeschluss

Der Bau- Umwelt- und Energieausschuss des Marktes Dinkelscherben hat in seiner Sitzung am 08.10.2024 gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Fl. Nr. 46, Gemarkung Häder“ beschlossen.

 Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich umfasst die in der Planzeichnung mit der Geltungsbereichsgrenze umschlossenen Teilfläche der Fl. Nr. 46 (Gemarkung Häder). Der Lageplan, Arbeitsfassung vom 08.10.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil der Bekanntmachung. 

Häder Bild1

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Im Planbereich soll Baurecht für ein Einfamilienhaus geschaffen werden. Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand des Ortsteils Häder im Markt Dinkelscherben und hat eine Größe von rund 2.049 m². Zurzeit befindet sich bereits ein Gebäude auf der Fläche, welches im Zuge der Planung abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden soll. Auf gleicher Höhe befindet sich in Richtung Westen bereits ein Wohnhaus, wodurch sich die Planung aus städtebaulicher Sicht in die Umgebung einfügt. Das Plangebiet orientiert sich hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung an den angrenzenden Bebauungen. D.h. durch die Einbeziehung der Teilfläche der Fl.-Nr. 46, Gemarkung Häder, fügt sich die künftige Wohnbebauung in das bestehende Ortsbild ein und der dörfliche Charakter des Ortsteils Häder bleibt erhalten.

 

Verfahrensart:

Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung wird im Vereinfachten Verfahren gemäß
§ 13 Abs. 2. Nr. 2 BauGB durchgeführt.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit im Sinne des
§ 13 Abs. 2 BauGB nach § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der Fortschreibung angepasst.

Gemäß § 13 Abs 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach
§ 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen wird.

  1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bau- Umwelt- und Energieausschuss des Marktes Dinkelscherben hat in der Sitzung vom 08.10.2024 den Entwurf der Einbeziehungssatzung in der Fassung vom 08.10.2024 gebilligt und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der aufzustellenden Einbeziehungssatzung in der Fassung 08.10.2024 kann im Zeitraum von

Dienstag, den 07.01.2025 bis einschließlich Freitag, den 07.02.2025

 im Rathaus Dinkelscherben, Augsburger Straße 4-6 während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Jedermann kann die Planunterlagen beim Markt Dinkelscherben einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Für die Einsichtnahme der Planunterlagen im Rathaus Dinkelscherben gelten besondere Zugangsregelungen. Aktuell nur mit Terminvergabe:

Terminabsprachen sind möglich unter der Rufnummer 08292/202-60

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die o.g. Unterlagen des Entwurfes vom 08.10.2024 sind während der o.g. Frist zusätzlich auf der Homepage des Marktes Dinkelscherben in das Internet unter www.dinkelscherben.info eingestellt und zugänglich gemacht.

Des Weiteren können die Unterlagen über das zentrale Landesportal eingesehen werden:

https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html. Nach dem Öffnen wählen Sie bitte die Gemeinde „Dinkelscherben“ aus.

  Es wird auf folgendes hingewiesen:

  • Während der Dauer der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.); sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus des Marktes Dinkelscherben nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 Anlage:

Lageplan mit Umgrenzung des Geltungsbereiches, Arbeitsfassung vom 08.10.2024,
ohne Maßstab

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