(Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB i. V. m. gemäß § 34 Abs 4 Nr. 1 und 3 BauGB)

 

I.              Bisheriger Verfahrensverlauf

08.10.2024 Beschluss zur Aufstellung und Durchführung des Planverfahrens gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB - Einbeziehungssatzung „Fl. Nr. 46, Gemarkung Häder“

07.01.2025 bis 07.02.2025 öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

06.05.2025 Beschlüsse zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur erneuten und verkürzten Auslegung und eingeschränkter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4a Abs. 3+3a BauGB).

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich umfasst die in der Planzeichnung mit der Geltungsbereichsgrenze umschlossenen Teilfläche der Fl. Nr. 46 (Gemarkung Häder). Der Lageplan, Arbeitsfassung vom 08.10.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil der Bekanntmachung.

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Im Planbereich soll Baurecht für ein Einfamilienhaus geschaffen werden. Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand des Ortsteils Häder im Markt Dinkelscherben und hat eine Größe von rund 2.049 m². Zurzeit befindet sich bereits ein Gebäude auf der Fläche, welches im Zuge der Planung abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden soll. Auf gleicher Höhe befindet sich in Richtung Westen bereits ein Wohnhaus, wodurch sich die Planung aus städtebaulicher Sicht in die Umgebung einfügt. Das Plangebiet orientiert sich hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung an den angrenzenden Bebauungen. D.h. durch die Einbeziehung der Teilfläche der Fl.-Nr. 46, Gemarkung Häder, fügt sich die künftige Wohnbebauung in das bestehende Ortsbild ein und der dörfliche Charakter des Ortsteils Häder bleibt erhalten.

Verfahrensart:

Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung wird im Vereinfachten Verfahren gemäß
§ 13 Abs. 2. Nr. 2 BauGB durchgeführt.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit im Sinne des 
§ 13 Abs. 2 BauGB nach § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der Fortschreibung angepasst.

Gemäß § 13 Abs 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach 
§ 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen wird.

 

II.            Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen während der Zeit der Auslegung bzw. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Abwägung)

Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen

Stellungnahmen von folgenden Behörden wurden in der Abwägung berücksichtigt:

- Landratsamt Augsburg, 05.02.2025 / 14.01.2025

-Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, 05.02.2025

Gründe, die zum Beschluss der erneuten Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange geführt haben:

- Änderungen in den naturschutzfachlichen Belangen (Festsetzung zur Bepflanzung)

- korrekte Bezeichnung der Rechtsvorschriften zur Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) BBodSchV)

- Änderung der Pflanzliste

- zwischenzeitlich liegt ein artenschutzrechtliches Gutachten vor – Aufnahme zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG bei den Hinweisen.

- zwischenzeitlich liegt ein Gutachten zur Sickerfähigkeit des Bodens vor – die Festsetzungen werden um die Hinweise zum Umgang mit Niederschlagswasser ergänzt.

III.      Erneute Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss des Marktes Dinkelscherben hat in der Sitzung vom 06.05.2025 den Entwurf der Einbeziehungssatzung in der Fassung vom 06.05.2025 gebilligt und die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durch erneute Auslegung beschlossen. 

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung mit

A) Planzeichnung                                                      E) Verfahrensvermerke

B) Zeichenerklärung                                                   F) Begründung

C) Allgem. Vorschriften                                                G) Anlagen

D) Textlichen Hinweisen

in der Fassung 06.05.2025 liegt im Zeitraum vom

Freitag, den 27.06.2025 bis einschließlich Freitag, den 11.07.2025

im Rathaus Dinkelscherben, Augsburger Straße 4-6 während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Jedermann kann die Planunterlagen beim Markt Dinkelscherben einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. 

Für die Einsichtnahme der Planunterlagen im Rathaus Dinkelscherben gelten besondere Zugangsregelungen. Aktuell nur mit Terminvergabe:

Terminabsprachen sind möglich unter der Rufnummer 08292/202-60 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die o.g. Unterlagen des Entwurfes vom 06.05.2025 sind während der o.g. Frist zusätzlich auf der Homepage des Marktes Dinkelscherben in das Internet unter www.dinkelscherben.info eingestellt und zugänglich gemacht.

Des Weiteren können die Unterlagen über das zentrale Landesportal eingesehen werden:

https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/indes.html. Nach dem Öffnen wählen Sie bitte die Gemeinde „Dinkelscherben“ aus.

        

Es wird auf folgendes hingewiesen:

·         Während der Dauer der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden.

·         Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden – die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, wird auf die berührten Behörden beschränkt.

·         Die Auslegungszeit wird auf zwei Wochen begrenzt.

·         Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.); sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus des Marktes Dinkelscherben nach Terminvereinbarung abgegeben werden.

·         Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

E. Kalb, 1. Bürgermeister

Anlage:

 

Lageplan mit Umgrenzung des Geltungsbereiches, Arbeitsfassung vom 08.10.2024,
ohne Maßstab