Fassung 28.01.2025

 Der Bau- Umwelt- und Energieausschuss hat in der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2025 den Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt.

Der räumliche Geltungsbereich der 26. Flächennutzungsplanänderung umfasst Teilbereiche der Flurnummern 66, 724/8, 67/1 und 724/6, Gemarkung Ried. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Der Entwurf zur 26. Änderung Flächennutzungsplan, Fassung 28.01.2025, bestehend aus

- Planzeichnung

- Begründung

- Umweltbericht

liegt in der Zeit

vom 14.07.2025 bis einschließlich 18.08.2025 

im Rathaus des Marktes Dinkelscherben (Augsburger Straße 4-6, 86424 Dinkelscherben) während der allgemeinen Geschäftszeiten zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Jedermann kann die Planunterlagen beim Markt Dinkelscherben einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Für die Einsichtnahme der Planunterlagen im Rathaus Dinkelscherben gelten besondere Zugangsregelungen. Aktuell nur mit Terminvergabe:

Terminabsprachen sind möglich unter der Rufnummer 08292/202-60 oder per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Der Entwurf zur 26. Änderung Flächennutzungsplan, Fassung 28.01.2025 wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB ab dem Tag dieser Bekanntmachung zusätzlich auf der Internetseite der Marktgemeinde Dinkelscherben unter www.dinkelscherben.info unter der Rubrik Bauleitplanung eingestellt und zugänglich gemacht.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

-       Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung

-       Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen

-       Aussagen zu den Schutzgütern: Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Biologische Vielfalt, Erhaltungsziele und Schutzzwecke von LSG, FFH- und Vogelschutzgebieten, Menschen und deren Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, Kulturgüter und sonstige Sachgüter

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§3 Abs. 3 BauGB)

 

Dinkelscherben, den 26.06.2025

gez. E.Kalb, 1. Bürgermeister